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Katasteraufsicht

Amtliche Vermessung

Das Amt für Geoinformation (AGI) ist als kantonale Fachstelle für die einheitliche und zeitgerechte Realisierung der AV verantwortlich. Es unterhält das kantonale Fixpunktnetz und aktualisiert den Basisplan.
Als Aufsichtsstelle überprüft es kontinuierlich die Arbeit und die Rechnungsstellung der privaten Nachführungsgeometer. Es koordiniert die AV mit anderen Vermessungsvorhaben und Datenerfassungen. Das AGI berät und unterstützt die Politischen Gemeinden bei der Planung, der Vergabe und der Ausführung der AV.

ÖREB-Kataster

Noch ist die Abkürzung „ÖREB“ für die meisten unbekannt. Die Abkürzung steht für „Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen“. Darunter sind die zahlreichen Auflagen aus den Gesetzen zu verstehen, welche das Grundeigentum beeinflussen. Das wohl bekannteste Thema ist die Nutzungsplanung (Zonenplan, Baureglement, Sondernutzungspläne).

Der noch sehr junge Kataster ist heute bereits die am häufigsten genutzte Applikation aus dem ThurGIS. Das beweist die hohe Bedeutung eines transparenten Ausweises, welche Auflagen auf einem bestimmten Grundstück bestehen.

Der ÖREB-Kataster ergänzt den privatrechtlichen Eigentumskataster, welcher aus dem bestens bekannten Grundbuch (dazu gehört auch die amtliche Vermessung) besteht.

Leitungskataster

Im Leitungskataster wird die Lage der verschiedenen Leitungen im Plan festgehalten. Der Leitungskataster ist erst im Aufbau und deshalb zur Zeit noch sehr unvollständig. Für projektierende Ingenieurbüros, Bauherren und Architekten wird er eine wesentliche Planungsgrundlage liefern.

Der Leitungskataster hat auch zum Ziel, die unterirdischen Leitungen vor ungewollter Zerstörung zu schützen. Er zeigt auf, wo bei Grabarbeiten besondere Sorgfalt aufgewendet werden muss.

Aufgrund der vorläufig noch unvollständigen Angaben im Leitungskataster müssen vor Grabarbeiten in jedem Fall noch die einzelnen Werkpläne konsultiert werden.

Koordinationsstelle GWR

Das AGI nimmt gemäss Art. 5 der GWR-Verordnung (SR 431.841) für den Kanton Thurgau die folgenden Aufgaben der GWR-Koordinationsstelle wahr: