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Amtliche Vermessung

Zweck und Begriff

Die amtliche Vermessung (AV) ist eine durch Bundesrecht an die Kantone delegierte Aufgabe. Die Ausführung der Arbeiten wird weiter an private Nachführungsgeometer delegiert.

Der „Plan für das Grundbuch“ ist einerseits Bestandteil des Grundbuches und somit eine wesentliche Grundlage des Eigentumskatasters. Andererseits dienen die Vermessungsdaten als Referenzdatensatz in den verschiedenen GIS.
Mit den Elementen Fixpunkte, Liegenschaftsgrenzen, Gebäude, Bodenbedeckung und Einzelobjekte bildet die AV die Planungsbasis für alle mit Grund und Boden verbundenen privaten und öffentlichen Bauvorhaben.

Die wesentlichen Informationen können im ThurGIS Viewer unter Amtliche Vermessung abgerufen werden.

Leistungen

Das Amt für Geoinformation (AGI) ist als kantonale Fachstelle für die einheitliche und zeitgerechte Realisierung der AV verantwortlich. Es unterhält das kantonale Fixpunktnetz und aktualisiert den Basisplan.
Als Aufsichtsstelle überprüft es kontinuierlich die Arbeit und die Rechnungsstellung der privaten Nachführungsgeometer. Es koordiniert die AV mit anderen Vermessungsvorhaben und Datenerfassungen. Das AGI berät und unterstützt die Politischen Gemeinden bei der Planung, der Vergabe und der Ausführung der AV.

Nachführungsgeometer im Thurgau

Gebietszuteilung_Nachfuehrungsgeometer_AV_2021.pdf [pdf, 22 KB]