Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Leitungskataster

Zweck und Begriff

Im Boden verlaufen Leitungssysteme von hohem Wert und grosser Bedeutung für unsere Lebensqualität und Sicherheit. Die Netze für Trinkwasser, Abwasser, Elektrizität, Gas, Kommunikationsanlagen und Entwässerungen. sind während Generationen mit grossem Aufwand gebaut und erweitert worden. Für Unterhalt, Erneuerung und Erweiterung ist es von grosser Bedeutung zu wissen, wo sich diese Anlagen befinden.

Im Leitungskataster sind alle in einem bestimmten Gebiet vorhandenen (unterirdischen) Ver- und Entsorgungsleitungen lagerichtig dokumentiert. Er umfasst die Leitungen von:

Zuständigkeit

Für die bedarfsgerechte (Nach-)Führung des Leitungskatasters sind die Politischen Gemeinden verantwortlich.

Normen

Für den Leitungskataster ist die Norm SIA 405 zu beachten. Sie gilt für den Austausch und die Publikation von Werkinformations- und Leitungskataster-Daten. Sie legt Minimalanforderungen für die Verfahren zur GIS-gestützten Dokumentation von öffentlichen und privaten Leitungen und der dazugehörigen Anlagen zur Ver- und Entsorgung im öffentlichen und privaten Grund (unter und über Boden, in Gewässern, in Verkehrsbauten, Leitungstunneln und anderen Kunstbauten) fest. Der Datenaustausch erfolgt im Datenmodell LKmap, vom Regierungsrat im Dezember 2012 in Kraft gesetzt.

Zugang

Der Leitungskataster im ThurGIS ist nur für kantonale Stellen im Intranet zugänglich. Für andere Benutzer ist der Zugang eingeschränkt (ID 111-TG Angang 1 GeoIV, RB 211.442). Im öffentlichen ThurGIS ist lediglich der Lieferstand der Medien ersichtlich.

Ein Zugriff via Login/Passwort kann für Gemeinden, regionale und kantonale Ver- und Entsorgungsbetriebe sowie anfragenden Interessenten, die den Nachweis erbringen können, dass sie die Daten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages einsehen müssen, auf Anfrage (E-Mail an thurgis.upload@tg.ch) gewährt werden.

Aktualität

Nach gesetzlicher Vorlage erfolgt die Nachführung des Leitungskatasters nur mindestens einmal jährlich.

Datenbezug

Für die Abgabe von Daten des Leitungskatasters ist die Gemeinde zuständig. Anfragen sind direkt an diese zu stellen.