ÖREB-Kataster
Mit dem ÖREB-Kataster haben die Wirtschaft, die Bevölkerung sowie die Behörden aller föderativen Stufen der Schweiz die Möglichkeit, über das Internet zuverlässige Informationen betreffend die aktuell gültigen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen pro Parzelle abzurufen.
Eine öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) entsteht aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden und ist für die Grundeigentümer verpflichtend.
Eine ÖREB besteht immer aus einem Plan und einer Rechtsvorschrift. Im Plan wird festgelegt, für welches Gebiet eine bestimmte ÖREB gilt. In der Rechtsvorschrift wird definiert, was diese Einschränkung umfasst und welche Auswirkungen sie hat.
Der Unterschied zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkung kann folgender Grafik entnommen werden.
Der ÖREB-Kataster ist im Geoinformationsgesetz des Bundes verankert und die Kantone sind für die Umsetzung dieses E-Government Projektes zuständig.
- Fragen zum ÖREB-Kataster des Kantons Thurgau können Sie unter folgender e-Mail Adresse stellen: oerebNULL@tg.ch
- Rechtsdokumente zum ÖREB-Kataster finden Sie hier: Publikationen ÖREB-Kataster
- Generelle Informationen zum Thema ÖREB-Kataster finden Sie unter http://www.cadastre.ch/.