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ThurGIS Upload

Vor der Übernahme in die kantonale Geodateninfrastruktur werden die abgegebenen Datensätze auf ihre Datenkonsistenz sowie die Einhaltung der qualitativen Mindestanforderungen geprüft, die entsprechend der zugrundeliegenden Modelldefinition verbindlich vorgegeben sind. Dem Amt für Geoinformation obliegt die Aufsicht der vom Regierungsrat erlassenen Vorschriften über die qualitativen und technischen Anforderungen für die vom Geoinformationsgesetz betroffenen Geobasisdaten.

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