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Amtliche Vermessung

Die Geodaten der Amtlichen Vermessung finden sie hier.

Die amtliche Vermessung (AV) ist eine durch Bundesrecht an die Kantone delegierte Aufgabe. Die Ausführung der amtlichen Vermessung wird weiter an private Nachführungsgeometer delegiert, die im eidgenössischen Geometerregister eingetragen sind und das jeweilige Vermessungswerk im Auftrag der Politischen Gemeinde unterhalten. Die amtliche Vermessung bildet die Grundlage für das Führen des eidgenössischen Grundbuchs, das ebenfalls in der Zuständigkeit des Kantons liegt.

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