Grundbuch
Die Grundeigentümerinformationen finden sie hier.
Das eidgenössische Grundbuch geniesst den öffentlichen Glauben; es schützt die darin eingetragenen dinglichen sowie beschränkt dinglichen Rechten an den Grundstücken. Der Plan für das Grundbuch, welcher aus dem Georeferenzdatensatz der amtlichen Vermessung erstellt wird, bildet dabei ein integraler Bestandteil des Grundbuchs. Die Grundbuchführung obliegt in der Verantwortung des Kantons. Die Nachführung des Grundbuchs wird durch das jeweilig zuständige Grundbuchamt und den von der Politischen Gemeinde beauftragte Nachführungsgeometer sichergestellt.
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